04.07.2025 Position
Gutachten schafft neue Perspektiven: Finanzierung von Freiwilligendiensten rechtlich möglich
Am 24.6.25 veröffentlichte die Bertelsmann Stiftung ein Gutachten, das aufzeigt, wie ein Rechtsanspruch auf eine Finanzierung in den Freiwilligendiensten umgesetzt werden könnte. Somit werden erstmalig verfassungsrechtliche Möglichkeiten dargestellt, wie Forderungen der Freiwilligendienste aus der Vision 2030 umgesetzt werden könnten.
Mehr als pädagogische Begleitung: Freiwilligengeld rechtlich machbar
Besonders hervorzuheben ist die juristische Bewertung zur Finanzierung von Formaten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ). Bisher war die Rolle des Bundes auf die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden beschränkt. Das Gutachten zeigt jedoch: Auch finanzielle Leistungen wie ein existenzsicherndes Freiwilligengeld können gesetzlich durch den Bund verankert und ausgestaltet werden. Damit wären eine deutlich stärkere Anerkennung und Absicherung des Engagements junger Menschen möglich.
Föderale Zusammenarbeit: Bund kann aktiv gestalten
Das Gutachten verdeutlicht, dass nicht nur die Bundesländer, sondern auch der Bund rechtlich befugt ist, Rahmenbedingungen für Freiwilligendienste festzulegen – das ist möglich, weil es dabei um die Unterstützung junger Menschen bis 27 Jahren geht. Das bedeutet: Die Freiwilligendienste sind nicht exklusiv Aufgabe der Länder, sondern ein gemeinsames Anliegen von Bund und Ländern. Das eröffnet die Möglichkeit zu bundeseinheitlichen Regelungen bei gleichzeitigem Erhalt der Vielfalt und zivilgesellschaftlichen Verankerung in den einzelnen Regionen.
Vision 2030 mit Rückenwind
Das Gutachten der Bertelsmann Stiftung liefert damit den juristischen Unterbau für zentrale Elemente der Vision 2030: einen echten Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst, eine faire Bezahlung der Freiwilligen sowie transparente und zugängliche Angebote für alle jungen Menschen in Deutschland. Jetzt liegt es an der Politik, diesen Impuls aufzugreifen und konkrete gesetzgeberische Schritte zu gehen.